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Responsibility to protect

Kann es jemals erlaubt sein, in einen anderen Staat militärisch einzudringen, um eine massenhafte Verletzung grundlegender Menschenrechte zu verhindern, wozu der betroffene Staat entweder nicht in der Lage oder nicht willens ist? Seit dem sogenannten Kosovo-Krieg der NATO und dem Völkermord in Ruanda und Burundi steht diese Frage ganz oben auf der internationalen Agenda. Viele weitere Fragen drängen sich hier auf: Dürfte jeder, der dazu in der Lage wäre, Menschenrechtsverletzungen militärisch zu unterbinden, dies tun? Auch Sicherheitsfirmen, oder nur Staaten? Bedarf es unabdingbar eines Mandates der UN? Welches wären die angemessenen Mittel? Was, wenn man nicht militärisch intervenieren kann, ohne unschuldige Menschen zu töten? Läuft die Einführung eines militärischen Eingreifrechts als Instrument des Menschenrechtsschutzes nicht darauf hinaus, dass das Unwerturteil über den Krieg, dass er nicht sein soll, aufgeweicht wird?

Diesen Fragen geht ein interdisziplinäres Forschungsprojekt nach. Mehr dazu hier

Ein Dissertationsprojekt untersucht die friedensethischen Aspekte der RtoP. Mehr dazu hier

 

Projektverantwortung: Prof. Dr. Gerhard Beestermöller, stellv. Direktor
E-Mail: beestermoeller@ithf.de
Telefon: +49 (0)40 / 67 08 59-21

mit Prof. Dr. Michael Staack,
Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg