Aufgaben
Dürfen Soldaten auf Zivilisten schießen? Wir sagen: Natürlich nicht! Wenn aber der selbst unbewaffnete Zivilist gerade dabei ist, drei Kindersoldaten anzustacheln, auf die Soldaten zu schießen? Sollen die Soldaten auf die Kinder oder den, der anstachelt, zielen? In den Kriegen der Gegenwart sind solche Situationen nicht mehr bloß spekulativ. Sie zwingen uns, die Normen legitimer Gewaltanwendung im Krieg neu zu bedenken. Dabei sind drei Perspektiven zu unterscheiden. Die juristische, die politikwissenschaftliche und die philosophische.
Ohne die beiden Ebenen des Rechts und der Politikwissenschaft zu entwerten, soll das Projekt einen Beitrag zur philosophisch-ethischen Debatte um das humanitäre Völkerrecht (um das ius in bello) leisten. Das bedeutet, die Frage legitimer Gewaltanwendung ganz fundamental zu stellen, dabei aber auch immer die Rechtsbedürftigkeit menschlichen Handelns und die Setzungsspielräume, die im Recht bestehen, zu berücksichtigen. Die in einer philosophischen Ethik entwickelten Ergebnisse müssen dabei aber immer auch in einen Bezug zur soldatischen Praxis und den in dieser Praxis entwickelten Vorstellungen vom rechten Handeln gestellt werden.
Dieses Thema behandelt eine im Rahmen des Forschungsprojekts zu erstellende Habilitationsschrift. Mehr dazu hier
Projektverantwortung: Dr. Bernhard Koch
E-Mail: koch@ithf.de
Telefon: +49 (0)40 / 67 08 59-14